..gebt es an diese staatliche Männer- Jungen verachtende und verstümmelungswütige Anstalt weiter.
Bildquelle: Jacques Tilly / www.giordano-bruno-stiftung.de
Stoppt die Beschneidung von Kindern aus religiösen Gründen!

Weshalb dies wichtig ist
Ab 200 Unterzeichnern wird diese Petition einer mehrere Millionen umfassenden Community zur Unterzeichnung vorgelegt, damit diese anschließend dem Bundestag übergeben werden kann.
Aktuell ist es übliche Praxis in Deutschland, dass nicht volljährige Jungen aus religiösen Motiven beschnitten werden können. Diese Entscheidung darf durch deren Eltern getroffen werden. Selbst wenn die betroffenen Kinder z.B. ab dem 14. Lebensjahr darüber entscheiden dürften, stellt sich die Frage wie hoch der Einfluss der Eltern auf diese Entscheidung ist.
Die Bundesregierung plant diesen Angriff auf die Schutzrechte Minderjähriger zu legalisieren:
Damit vertreten unsere gewählten Volksvertreter keineswegs unsere Ansichten: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:umfrage-deutsche-lehnen-religioese-beschneidung-ab/70057463.html
Um unserer Stimme Gehör zu verschaffen, reicht es nicht bis zur nächsten Wahl zu warten. Wir müssen jetzt handeln und ein Zeichen setzen.
Dieser Eingriff ist endgültig und kann später nicht wieder rückgängig gemacht werden!
Wir lassen nicht zu, dass unsere Gesetze und Rechte zum Schutz des Kindes religiösen oder traditionellen Gepflogenheiten und Interessen untergeordnet werden!
Helfen Sie uns diesen wichtigen Schritt gemeinsam zu gehen
und unterzeichnen Sie unsere Petition jetzt!:
http://www.avaaz.org/de/petition/Stoppt_die_Beschneidung_von_Kindern_aus_religiosen_Grunden//?tta
Schutz der Kinder vor Beschneidungen
http://www.avaaz.org/de/petition/Schutz_der_Kinder_vor_Beschneidungen

Leutheusser-Schnarrenberger @sls_bmj:
Schützen Sie körperliche Unversehrtheit von Kindernbeschneidung
Alle Kinder haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Doch werden manche von Ihnen bereits kurz nach der Geburt beschnitten, andere erst später.
Im – auch von Deutschland und Israel unterzeichneten und ratifizierten – internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".
Seit dem November 2000 haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" [BGB §1631].
Im Gegensatz dazu haben die Deutsche Bundesregierung und auch prominente Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen um religiös motivierte - nicht medizinisch indizierte - Eingriffe an Kindern zu legalisieren. In der Diskussion um die Abwägung der Rechte von Kindern gegen die Bekenntnisfreiheit und die Rechte der Eltern wünschen wir uns eine sachlichere Debatte.
Die Rechte der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit und seine (auch sexuelle) Selbstbestimmung gehen leider gerade fast völlig unter.
Ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Körperliche Unversehrtheit von Kindern" soll dazu dienen die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.
Alle Stimmen müssen gehört werden. Gerade die Folgen solcher Eingriffe für die betroffenen Kinder müssen angemessen untersucht und berücksichtigt werden.
Dies scheint in der Kürze der Zeit und bei der Geschwindigkeit mit der im Moment Fakten geschaffen werden gerade unmöglich.
Die Versachlichung der Debatte war nie so dringend notwendig wie jetzt!
## Zum Weiterlesen:
[1] Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben – Zugleich ein Beitrag über die Grenzen der Einwilligung in Fällen der Personensorge
http://www.info-und-design.de/pdf/2008-03-holm-putzke-fs-inhalt.pdf
[2] Ein Lehrvideo für Routinebeschneidungen bei Jungen in den USA (Routine Infant Circumcision RIC)
http://video.google.de/videoplay?docid=-6584757516627632617
[3] Non-therapeutic circumcision of male minors. Utrecht, Royal Dutch Medical Association, 2010.
http://knmg.artsennet.nl/web/file?uuid=579e836d-ea83-410f-9889-feb7eda87cd5&owner=a8a9ce0e-f42b-47a5-960e-be08025b7b04&contentid=77976&elementid=771754
[4] Ein zusammenfassender Artikel über den Fall in Köln: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.html
Das Berliner Bundestagsbüro Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Fon 030 – 227 751 62
Fax 030 – 227 764 02
E-Mail: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de
Textvorschlag für eine Nachricht an Freunde und Bekannte
Liebe Freunde,
Ich habe gerade die Petition – Leutheusser-Schnarrenberger @sls_bmj: Schützen Sie die körperliche Unversehrtheit von Kindern vor #Beschneidung – unterschrieben, weil mir dieses Thema wirklich wichtig ist.
Das Ziel ist es möglichst viele Unterstützungs- Unterschriften zu sammeln, um die Politik endlich zum Umdenken zu bringen und dabei brauche ich Eure Hilfe.
Um mehr über die Hintergründe und die Forderungen der Petition zu erfahren und um sie zu unterschreiben, klickt bitte hier:
Es dauert nur eine Minute.
Bitte gebt diese Nachricht auch an alle Eure Freunde und Bekannte weiter!
Bundestagspetition zu Beschneidungen
Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen werden heute als Reaktion auf die gestrige Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern eine Petition mit dem Ziel einreichen, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen.
Ziel der Petenten ist es, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen.
Sobald die Petition zur Unterzeichnung beim Deutschen Bundestag bereit gestellt ist, werden wir Sie auf dieser Seite darüber benachrichtigen. Sollten Sie bereits im Vorfeld die Petition namentlich unterstützen wollen, schicken Sie eine E-Mail an info(at)kinderhilfe.de.
Petition
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.
Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytikern, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiteren Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."
Begründung:
Anlässlich der Bundestagsresolution vom 19.07.2012 und der Ankündigung der Bundesregierung, auf das Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von kleinen Jungen mit einem Gesetz zu reagieren, um die Religionsfreiheit in diesem Land zu gewährleisten, erkennen die Petenten, dass in der durch das Urteil ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert.
Die Petenten verstehen die Reaktionen von muslimischen und jüdischen Verbandsvertretern, die eine lange Tradition in Frage gestellt sehen, und sie haben Verständnis dafür, dass diese sich für ein Festhalten an ihren Bräuchen und Traditionen einsetzen. Der Dialog und das Miteinander des Staates und der unterschiedlichen Religionsgemeinschaften ist ein hohes und wichtiges Gut, das sich in Art. 4 GG wiederfindet. Gleiches gilt für das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 II 1 GG.
Doch gelten beide Rechte trotz ihres Verfassungsranges nicht vorbehaltlos und müssen sich der Abwägung mit anderen Grundrechten stellen. Hier gilt es die bisher im Diskurs vollständig vernachlässigten Belange der Kinder, rechtlich normiert in Art. 2 GG, Art. 6 II 2 GG und Art. 19 I und Art. 24 III der UN- Kinderrechtskonvention, zu berücksichtigen.
Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10 % der sachgerecht durchgeführten Beschneidungen treten Komplikationen auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten.
Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann, hat sich zuletzt im Jahr 2001 im gesetzlichen Gewaltverbot in der Erziehung gezeigt. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussion voraus.
Die Petenten sehen die Gefahr, dass sachfremde Erwägungen immer stärker in die Argumentation einfließen und es der Politik unmöglich machen, eine Güterabwägung im Interesse des Kindeswohls auch nur ansatzweise zuzulassen. Vorsicht geboten ist ebenso bei der Vereinheitlichung des muslimischen und jüdischen Glaubens, gibt es doch auch hier ein breitgefächertes Meinungsbild zum Thema kindliche Beschneidung.
Als notwendig und lohnenswert für alle Interessengruppen empfinden die Petenten daher einen sachlichen, verantwortungsvollen und umfassenden Dialog aller Akteure als Alternative zu einem übereilten politischen Aktionismus. Eine breite Debatte ist in Anbetracht der Bedeutung der betroffenen fundamentalen Rechte und Güter unabdingbar und muss von der Politik zugelassen werden.
Ein Moratorium von zwei Jahren für eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Diskussion erscheint den Petenten dafür angemessen.
Die Petenten betonen, dass sie sich nicht gegen religiöse Traditionen einsetzen, sondern für die Rechte der Kinder. Sie sind davon überzeugt, dass nur ein umfassender Diskurs Raum für politisches Handeln aufzeigen kann und zu einem besseren Verständnis auch bei den Religionen führen kann, was eine Beschneidung bei Kindern bedeutet.
Die Petenten (Stand 20. Juli 2012)
Verbände:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Deutsche Kinderhilfe e.V.
MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs)
Einzelpersonen:
Christian Bahls
Prof. Dr. phil. Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der FH Koblenz, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Romana Blechschmidt, WEISSER RING e.V., Leiterin der Außenstelle Lörrach
Helmut Fink, Nürnberg, Vorsitzender des Humanistischen Verbandes HVD Bayern
Stephan Fischer
Prof. Dr. med. Matthias Franz, Universitätsprofessor und Facharzt für Psychosomatische Medizin, Psychoanalytiker, Stellvertretender Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Düsseldorf, Vorsitzender des Instituts für Seelische Gesundheit und Prävention Düsseldorf e.V.
Stephan Grandke
Prof. Dr. iur. Bernhard Hardtung, Professor für Strafrecht an der Universität Rostock
Sigrid Herrmann-Marschall
Juliane Hielscher, Fernsehjournalistin, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Karl Heinz Kneisch
Dr. med. Stefanie Märzheuser, Oberärztin, Charité – Universitätsmedizin Berlin, CVK, CC 17: Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und Humangenetik, Klinik für Kinderchirurgie, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Ezri Maurer
Roland Mross
Helge Nowak
Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M., Professor für Strafrecht an der Universität Passau
Nicole Rauch, Softwareentwicklerin
Jörg Richert, KARUNA Zukunft für Kinder und Jugendliche in Not Int. e.V., Geschäftsführung, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Dennis Riehle, Psych. Berater / Personal Coach, Sozialpädagogische Beratung
Prädikant, Seelsorge Vorsitzender der Christlichen Lebensberatung e.V.
Prof. Dr. med. Mario Rüdiger, Leiter des Bereichs Neonatologie / Pädiatrische Intensivmedizin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Mitglied im Sachverständigenrat der Deutschen Kinderhilfe
Hans-Joachim Schanz, Webprogrammierer
Elke Schreiber
Rolf Stöckel, MdB 1998-2009, ehem. Mitglied der Kinderkommission, Bönen
Rainer Templin, Abteilungsleiter: Studienvorbereitende Ausbildung, Städtische Clara-Schumann-Musikschule, Düsseldorf
https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/
Link zu weiteren Mailadressen:http://www.auxiliaris.org/an-verstuemmelung-saeuglingen/

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